Prüfungen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel

Um die Vorgaben des Gesetzgebers einzuhalten ist jeder Betreiber von ortsveränderlichen Elektro-Geräten und ortsfesten Elektroanlagen verpflichtet diese Regelmäßig zu überprüfen.

Dies bietet auch Ihnen Schutz vor unötigem Ausfall Ihrer Elektrogeräten, des Weiteren tragen Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit und die Ihrer Mitarbeiter bei.

Wir führen die Sicherheitstechnischen Messungen Ihrer Geräte nach den aktuell gültigen Normen durch.

  • Prüfung von Tankanlagen (Potentialausgleich, etc.)
  • Prüfungen Elektrischer Anlagen und ortsfeste elektrische Betriebsmittel
  • Reparatur und Prüfung von ortsveränderlichen Betriebsmittel (Handbohrmachine, Winkelschleifer, etc.)
  • Prüfungen von Erstinstallationen
  • Ex-Schutz Abnahmen (mit TÜV)

Falls Mängel an Ihrer Anlage festgestellt werden können diese durch uns beseitigt werden.

Prüfungen  §5 BGV A3 (VBG 4)
(1) Der  Unternehmer hat  dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel 

auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden.

  1. Vor der 1. Inbetriebnahme und nach Ändernung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft, und
  2. in bestimmten Zeitabständen

Die Frist ist so zu bemessen, dass entstehende Mängel, mit denen gerechnet werden muss, rechtzeitig festgestellt werden.
(2) Bei der Prüfung sind die sich beziehenden elektrotechnischen Regeln zu beachten.
(3) Auf Verlangen der Berufsgenossenschaft ist ein Prüfbuch mit bestimmten Eintragungen zu führen.
(4) Die Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme nach Absatz 1 ist nicht erforderlich, wenn dem Unternehmer vom Hersteller oder Errichter bestätigt wird, dass die elektrische Anlage und Betriebsmittel den Bestimmungen dieser Unfallverhütungsvorschrift entsprechend beschaffen sind.